PPWR – Neues Fundament für Verpackungen
Ab 2023 nur noch recycelbare oder wiederverwendbare Verpackungen in der EU!
Die EU nimmt Verpackungsabfälle ins Visier: Ab dem Jahr 2030 dürfen gemäß der neuen EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die entweder recycelbar oder wiederverwendbar sind. Diese grundsätzliche Vorgabe markiert einen Wandel in allen Industriezweigen – auch in der Automobilbranche, wo Verpackungen für Bauteile und Materialien bisher oft als notwendig hingenommen wurden.
Nun rückt die Frage in den Vordergrund, wie diese Verpackungen kreislauffähig gestaltet werden können.
Recycling-Pflicht ab 2030
Ab 1. Januar 2030 dürfen Unternehmen EU-weit nur noch Produkte mit Verpackungen auf den Markt bringen, die vollständig recyclingfähig oder als Mehrwegverpackung wiederverwendbar sind. Hersteller und Zulieferer müssen also frühzeitig prüfen, ob ihre aktuellen Verpackungslösungen diesen Kriterien entsprechen.
Kriterien für Recyclingfähigkeit
Eine Verpackung gilt als recyclingfähig, wenn sie so designt ist, dass sie nach Gebrauch gesammelt und sortenrein dem Recycling zugeführt werden kann. Das impliziert den Verzicht auf schwer trennbare Materialkombinationen und auf Inhaltsstoffe wie bestimmte Metalle oder Beschichtungen, die das Recycling stören könnten. Einheitliche Design-for-Recycling-Kriterien werden auf EU-Ebene noch konkretisiert, geben aber bereits die Richtung vor: einfachere, sortenreine Materialien, die im Entsorgungssystem tatsächlich verwertet werden können.
Strengere Vorgaben bis 2038
Die Verordnung führt ein Klassensystem (A, B, C) für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen ein. Ab 2030 genügt es, wenn Verpackungen mindestens Klasse C (grundlegende Recyclingfähigkeit) erreichen. Doch ab 2038 sind nur noch Verpackungen der Klassen A und B erlaubt – diese erfüllen dann hohe Standards einer hochwertigen Wiederverwertbarkeit. Unternehmen sind daher gut beraten, bereits in der ersten Umstellungsphase (2030) die zukünftigen Verschärfungen mitzudenken.
Ausnahmen in Spezialfällen
Nicht alle Verpackungen können technisch oder sicherheitsbedingt sofort recyclingfähig gemacht werden. Die PPWR sieht Ausnahmen vor, zum Beispiel für Verpackungen von Medizinprodukten, für bestimmte Gefahrgut-Verpackungen oder sehr spezialisierte Anwendungen, bei denen der Umweltimpact gering ist. Diese Ausnahmen sind jedoch eng begrenzt, und die meisten Industriebranchen – einschließlich Automotive – fallen nicht darunter.
Auswirkungen auf die Automobilindustrie
Für Automobilzulieferer und OEM bedeutet die neue Vorgabe, dass Verpackungen für Ersatzteile, Komponenten oder Module auf den Prüfstand müssen. Viele bisher verwendete Verpackungen – etwa Verbunde aus Kunststoff und Schaumstoff oder komplex beschichtete Behälter – sollten durch Lösungen ersetzt werden, die nach Gebrauch in den Recyclingkreislauf zurückgeführt werden können.
Die gute Nachricht: Eine Optimierung in Richtung Recyclingfähigkeit kann auch betriebliche Vorteile bringen. Weniger Mischmaterialien erleichtern nicht nur das Recycling, sondern meist auch die Entsorgung im Betrieb. Unternehmen, die frühzeitig auf recyclinggerechtes Verpackungsdesign umstellen, reduzieren künftig Entsorgungskosten und erfüllen zugleich die zunehmenden Nachhaltigkeitsanforderungen der Automobilhersteller.
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