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Automotive, Ladungsträger, PPWR, Verpackung

Mehrwegquoten: Neue EU-Vorgaben für Transportverpackungen ab 2030

2 minutes Lesezeit

Drei farbige Fahrzeuge (rot, gelb, grün) symbolisieren die drei Stufen der Recyclingfähigkeit laut EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Text: „PPWR erklärt: Drei Stufen der Recyclingfähigkeit – Was die EU-Verpackungsverordnung verlangt und was das für die Praxis heißt.

Mehrwegquoten für Transportverpackungen – neue Herausforderung für die Automobilindustrie.

Verpackungen sollen zukünftig nicht nur recycelbar, sondern wo immer möglich direkt wiederverwendbar sein. Die EU-Verpackungsverordnung setzt hierzu ambitionierte Mehrwegquoten, insbesondere für Transportverpackungen im Warenverkehr. Für die Automobilindustrie, die bereits heute auf wiederverwendbare Behälter setzt, bringen diese Vorgaben neue Herausforderungen, aber auch Chancen zur weiteren Optimierung der Lieferkette.


  • Ambitionierte Vorgaben ab 2030

    Ab dem 1. Januar 2030 dürfen Transportverpackungen innerhalb eines Mitgliedstaates – etwa zwischen verschiedenen Werken oder zwischen Zulieferer und OEM im selben Land – nur noch in Form von Mehrwegverpackungen eingesetzt werden. Diese Vorgabe zwingt Unternehmen dazu, nationale Lieferströme komplett auf wiederverwendbare Kisten, Behälter oder Paletten umzustellen.


  • Mehrwegquote für internationale Transporte

    Für alle Transportverpackungen, die über Landesgrenzen hinweg zum Einsatz kommen (also im Export, Import oder beim innereuropäischen Lieferverkehr), sowie für Versandverpackungen im Online-Handel, gilt ab 2030 eine Quote: Mindestens 40% dieser Verpackungen müssen Mehrweg sein. Dieser Wert steigt bis 2040 auf 70%. Das bedeutet, selbst im grenzüberschreitenden Geschäft muss ein erheblicher Teil der Verpackungen in Umlaufsystemen geführt werden.


  • Sekundär- und Versandverpackungen

    Auch bei Bündel- bzw. Umverpackungen (Verpackungen, die mehrere Einzelprodukte zusammenfassen) sind Unternehmen angehalten, Mehrweglösungen einzusetzen: mindestens 10% bis 2030, mit einer Steigerung auf 25% bis 2040. Hierdurch soll der Mehrweggedanke nicht nur im reinen Transport, sondern auch im Lager- und Vertriebsbereich Fuß fassen. Pappkartonverpackungen sind von den Mehrwegquoten zwar ausgenommen (da sie üblicherweise recycelt werden), dennoch steht hinter den Quoten ein generelles Ziel: weg von einmaliger Nutzung, hin zu geschlossenen Kreisläufen.


  • Notwendige Infrastruktur – Mehrwegsysteme

    Die Umsetzung dieser Vorgaben erfordert, dass Unternehmen entsprechende Mehrwegsysteme aufbauen oder nutzen. Das heißt, es muss gewährleistet sein, dass leere Verpackungen retourniert werden können – sei es zurück zum Lieferanten oder zu einem zentralen Pool – und anschließend erneut eingesetzt werden. Dazu gehören auch Reinigung, Wartung und Tracking der Behälter. Ohne solch eine Organisation bliebe Mehrweg ineffizient. Viele Branchen, einschließlich Automotive, werden daher ihre Logistikprozesse überarbeiten, um die Kreisläufe zu schließen.


  • Auswirkungen auf die Automobilbranche

    In der Automobilindustrie sind wiederverwendbare Kleinladungsträger (KLT), Gitterboxen und spezielle Mehrweg-Palettensysteme bereits etabliert, insbesondere im Austausch zwischen Zulieferern und Herstellern. Die neuen EU-Quoten bedeuten, dass diese Ansätze weiter ausgebaut werden müssen. Gerade internationale Lieferketten, wo bislang öfter noch auf Einweg-Holzkisten oder Kartons zurückgegriffen wird, rücken nun in den Fokus für eine Mehrweglösung.

    Für die Unternehmen ergeben sich daraus Vorteile:

    • Weniger Einwegverpackungen reduzieren Entsorgungskosten und Abfallmengen;
    • robuste Mehrwegbehälter bieten meist einen besseren Schutz der Bauteile
    • und vereinheitlichen den Materialfluss.

Gleichzeitig erfordert die Umstellung Investitionen in einen größeren Pool an Mehrwegverpackungen und eine abgestimmte Logistik – ein Aufwand, der sich durch langfristige Einsparungen und Nachhaltigkeitsgewinne auszahlen kann.


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