Allgemein, Unternehmensnews

Einwegkunststoff-Verbotsverordnung

1 minute Lesezeit

Ausbildung FEURER Industriekaufmann

EPS-Verpackungen: Geltungsbereich des Verbots prüfen

Die Einwegkunststoffverbotsverordnung erfasst bestimmte Produkte und Verwendungszwecke. Die Materialbezeichnung EPS oder Styropor allein reicht daher nicht aus, um die Zulässigkeit einer Verpackung zu beurteilen.

Lebensmittelbehälter aus EPS

§ 3 Absatz 1 Nummer 7 EWKVerbotsV erfasst Einweg-Lebensmittelbehälter aus expandiertem Polystyrol, wenn die Lebensmittel zum unmittelbaren Verzehr vor Ort oder zum Mitnehmen bestimmt sind, üblicherweise aus dem Behälter gegessen werden und keine weitere Zubereitung benötigen. Die Vorschrift nennt zudem Abgrenzungen zu anderen Behältnissen. Einweg-Getränkebehälter und -becher aus EPS werden gesondert erfasst.

Transportverpackungen im Einzelfall einordnen

Bei einer EPS-Transportbox sind die konkrete Ausführung und der vorgesehene Gebrauch zu prüfen. Aus der Bezeichnung des transportierten Lebensmittels allein lässt sich keine allgemeine Freistellung ableiten. Auch wenn ein bestimmtes Verbot nicht greift, können andere Anforderungen an die Verpackung einschlägig sein.

Verwertung gesondert klären

Eine zulässige Verwendung ist kein Nachweis einer besonderen Umweltleistung. Für gebrauchte EPS-Verpackungen sind Zusammensetzung, Verschmutzung, getrennte Sammlung und die Annahmebedingungen des jeweiligen Verwertungsbetriebs zu klären. Eine pauschale Recyclingquote oder tatsächliche Verwertung sämtlicher EPS-Verpackungen wird hier nicht zugesichert.

Rechtsquelle: § 3 Einwegkunststoffverbotsverordnung.

Redaktionell aktualisiert im September 2026. Diese Einordnung ersetzt den früher wiedergegebenen Verbandstext aus dem Jahr 2020; sie ist kein wörtliches Zitat der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen.

Die neuesten Beiträge von FEURER

M85A0231 2 e1762944527930
2 minutes Lesezeit
PPWR: Die Verpackungsbranche steht vor einem Wendepunkt Mehr Dokumentation. Mehr Verantwortung. Mehr Anforderungen an Verpackungen. Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR verändert sich derzeit der regulatorische Rahmen für Unternehmen in ganz Europa. Was bedeutet das in der Praxis? […]
Auszubildende und Ausbilder von FEURER bei der Azubiwoche
2 minutes Lesezeit
Azubiwoche bei FEURER: Gemeinsam starten, kennenlernen und wachsen Jedes Jahr begrüßt FEURER seine neuen Auszubildenden mit einer gemeinsamen Azubiwoche. Dabei geht es nicht nur darum, einen ersten Einblick in das Unternehmen zu bekommen, sondern vor allem darum, einander […]
FEURER-Team vor dem Startbereich des 21. HeelLaufs in Baden-Baden. Die Teilnehmenden tragen FEURER-Laufshirts und Startnummern und posieren gemeinsam für ein Gruppenfoto.
1 minute Lesezeit
Sportlich unterwegs: FEURER beim 21. Heel-Lauf 2026 Auch in diesem Jahr war FEURER wieder beim 21. Heel-Lauf in Baden-Baden vertreten. Zahlreiche Mitarbeitende nutzten die Gelegenheit, gemeinsam aktiv zu werden und einen sportlichen Abend in besonderer Atmosphäre zu verbringen. Bei […]
Zurück zur Übersicht