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Was genau ist Rezyklat?

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Rezyklat

„100% rPET“, „Verpackung enthält hohen Rezyklatanteil“ oder „Hergestellt aus 100% recyceltem Plastik“: Auf den Etiketten finden wir immer häufiger Hinweise auf den Rezyklatanteil bei der Materialzusammensetzung. Doch was genau steckt hinter dem Begriff Rezyklat?

Re + Zyklus = Rezyklat

Als Rezyklat bezeichnet man das Produkt eines Recyclingprozesses. Wortwörtlich bedeutet der Begriff „wieder in den Zyklus eingeführt“. Rezyklate können aus unterschiedlichen Materialien gewonnen werden, beispielsweise aus Glas, Papier oder Kunststoffen. Übertragen auf Kunststoffe ist Rezyklat wiederverwertetes Kunststoffmaterial aus dem Recycling von Kunststoffabfällen. Es kann als Rohstoff für neue Kunststoffprodukte eingesetzt werden, wenn seine Eigenschaften die Anforderungen der jeweiligen Anwendung erfüllen. Rezyklate sind damit sogenannte Sekundärrohstoffe in Form von Granulat, Flocken („Flakes“) oder Pulver.

Post-Industrial-Rezyklate (PIR) oder Pre-Consumer-Rezyklate bestehen aus Kunststoffabfällen aus Produktionsrückständen, die bei der Herstellung von Kunststoffverpackungen oder anderen Kunststoffprodukten anfallen. Post-Consumer-Rezyklate (PCR) bestehen hingegen aus recycelten Kunststoffabfällen aus Haushalten, der Industrie oder Gewerbe in ihrer Rolle als Endkonsumenten.

Vom Verpackungsabfall zum Rezyklat

Sammlung, Sortierung und Aufbereitung sind Schritte auf dem Weg vom Kunststoffabfall zum Rezyklat. Je nach Material und Verfahren werden geeignete Abfälle unter anderem sortiert, zerkleinert, gereinigt und zu einem verarbeitbaren Rohstoff aufbereitet. Nicht jede gesammelte Verpackung wird tatsächlich recycelt. Materialkombinationen, Verunreinigungen und die verfügbaren Verwertungswege beeinflussen das Ergebnis.

Der Einsatz des gewonnenen Materials richtet sich nach seinen Eigenschaften und den Anforderungen an das neue Produkt. Für Anwendungen mit Lebensmittelkontakt sind zusätzlich die einschlägigen rechtlichen Anforderungen und Nachweise zu beachten. Ein Rezyklatanteil allein belegt keinen pauschalen Umwelt- oder Klimavorteil des fertigen Produkts.

Die Qualität muss stimmen

Rezyklat ist ein wertvolles Material. Doch die Qualität des recycelbaren Kunststoffs muss stimmen. Sind Rezyklate durch Fremdkunststoffe, Fehlfarben und Fremdkörper verunreinigt, kann dies ihre Qualität erheblich beeinträchtigen und sie sogar unbrauchbar machen. Wer möchte schon ein Elektrogerät, dessen weißes Gehäuse graue Schlieren aufweist, weil das verwendete Rezyklat Fehlfarben enthielt? Die Konsequenz: Reklamationen und mehr Aufwand für Neuproduktionen.

Eine möglichst geeignete Erfassung und Trennung der Abfälle unterstützt die anschließende Sortierung. Für die Entsorgung sind die örtlichen Vorgaben und gegebenenfalls vereinbarte gewerbliche Rücknahmewege maßgeblich. Ob das aufbereitete Material die erforderliche Qualität erreicht, muss anhand seiner Eigenschaften und der vorgesehenen Anwendung geprüft werden. Eine Gleichwertigkeit mit neu hergestelltem Kunststoff folgt daraus nicht automatisch.

Rezyklatanteile konkret angeben

Bei einer Angabe zum Rezyklatanteil muss klar sein, auf welches Produkt, Bauteil oder Material sie sich bezieht. Herkunft, Anteil und Berechnungsgrundlage müssen zur jeweiligen Aussage passen und nachvollziehbar belegt sein. Ein Rezyklatanteil ist außerdem von der Recyclingfähigkeit der fertigen Verpackung zu unterscheiden.

Rezyklatanteile und Verpackungsrecht

Die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 enthält in Artikel 7 Vorgaben zum Rezyklatanteil von Kunststoffverpackungen. Für die Einordnung sind unter anderem Verpackungskategorie, Anwendungszeitpunkt, Berechnungsvorgaben und Ausnahmen maßgeblich. Daraus lässt sich keine einheitliche Quote für sämtliche Kunststoffverpackungen ableiten. Die konkrete Verpackung muss anhand der anwendbaren Vorschriften geprüft werden.

Verordnung (EU) 2025/40 auf EUR-Lex

Verpackung und Verwertungswege gemeinsam betrachten

Bei der Verpackungsentwicklung sind Produktschutz, Verarbeitung, Materialzusammensetzung und die vorgesehenen Sammel-, Sortier- und Verwertungswege zu berücksichtigen. Eine theoretische Verwertbarkeit allein genügt nicht für die Bewertung der Recyclingfähigkeit. Für systembeteiligungspflichtige Verpackungen erläutert der Mindeststandard der Zentralen Stelle Verpackungsregister die maßgebliche Bewertungsmethodik.

Aktueller Mindeststandard der Zentralen Stelle Verpackungsregister

Redaktionell überarbeitet am 26. September 2026. Der ursprüngliche Beitrag basierte auf einem Artikel von Newsroom.Kunststoffverpackungen aus dem Jahr 2023. Historische Marktquoten und pauschale Umweltaussagen wurden bei dieser Überarbeitung entfernt; die aktuelle Fassung ist keine unveränderte Wiedergabe der damaligen Quelle.

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