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PPWR – Was gilt als Verpackung?

03. März 2025 2 minutes Lesezeit

Verpackungen vor einem Auto, das als Gitternetz dargestellt ist. Hintergrund ist dunkelblau.

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) bringt nicht nur strengere Recyclingvorgaben mit sich, sondern definiert auch den Begriff „Verpackung“ neu und präziser. Das ist wichtig, denn nur was unter die gesetzliche Definition von Verpackung fällt, unterliegt den neuen Anforderungen der PPWR.

Besonders in der Automobilindustrie, wo Verpackungen nicht nur dem Schutz, sondern oft auch der Lagerung, Logistik oder Kennzeichnung dienen, müssen Unternehmen prüfen, welche ihrer Verpackungslösungen von der Verordnung betroffen sind.

 

Wie definiert die PPWR eine Verpackung?

Laut Artikel 3 der PPWR ist eine Verpackung ein Gegenstand, unabhängig vom Material, der eine der folgenden Funktionen erfüllt:

  • Produktschutz: Verpackungen schützen ein Produkt vor Beschädigungen oder Umwelteinflüssen.
  • Transport-/Ladefunktion: Verpackungen ermöglichen einen sicheren und effizienten Transport.
  • Lager-/Handhabungsfunktion: Verpackungen erleichtern die Lagerung oder Handhabung eines Produkts.
  • Kennzeichnungs-/Informationsfunktion: Verpackungen enthalten wichtige Informationen über das Produkt.
  • Prozessfunktion: Verpackungen werden in Produktionsprozessen benötigt.
  • Verkaufsfunktion: Verpackungen dienen der Vermarktung eines Produkts.
  • Hygiene-/Sicherheitsfunktion: Verpackungen tragen zur hygienischen Aufbewahrung oder Sicherheit bei.

Erfüllt ein Gegenstand keine dieser Funktionen, gilt er nicht als Verpackung und fällt somit nicht unter die Anforderungen der PPWR.


Was bedeutet das für die Automobilindustrie?

Die Logistik in der Automobilbranche basiert auf einer Vielzahl von Verpackungslösungen, darunter:

Transport- und Ladungsträger für Bauteile und Komponenten

Schutzverpackungen für empfindliche Teile

Kennzeichnungs- und Etikettiersysteme zur Identifikation von Produkten

Mehrwegverpackungen für geschlossene Lieferkreisläufe

Einwegverpackungen für internationale oder komplexe Lieferwege

Unternehmen müssen nun genau prüfen, welche Verpackungen unter die neue Definition fallen – denn für sie gelten strenge Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz und Dokumentation.


Herausforderungen für OEMs und Zulieferer

✅Bestehende Verpackungen prüfen
Unternehmen sollten klären, welche Materialien in ihren Verpackungen enthalten sind und ob sie die neuen Anforderungen erfüllen.

✅Recyclingfähigkeit sicherstellen
Materialien, die nicht oder schwer recycelbar sind, müssen durch umweltfreundlichere Alternativen ersetzt werden.

✅Technische Dokumentation bereitstellen
OEMs und Zulieferer müssen nachweisen, dass ihre Verpackungen den neuen Anforderungen entsprechen.

✅Mehrwegstrategien weiterentwickeln
Verpackungen, die mehrfach verwendet werden können, haben klare Vorteile unter der PPWR.


Was können Unternehmen jetzt tun?

Analyse der eigenen Verpackungslösungen
Welche Verpackungen nutzen Sie aktuell? Sind sie als Verpackungen im Sinne der PPWR definiert?

Materialien anpassen
Falls Ihre Verpackungen schwer recycelbar sind, sollten Sie frühzeitig nach Alternativen suchen.

Dokumentation vorbereiten
Verpackungen müssen hinsichtlich Material, Recyclingfähigkeit und Einsatz dokumentiert werden.

Mehrweg nutzen
Wiederverwendbare Verpackungen bieten einen klaren Vorteil in der PPWR-Regelung.


Fazit: Jetzt handeln!

Mit der neuen PPWR-Definition wird klar:

Nicht alles ist eine Verpackung – aber was als Verpackung gilt, muss strenge Regeln einhalten.

Unternehmen der Automobilindustrie sollten daher jetzt ihre Verpackungslösungen analysieren und anpassen, um zukünftige Herausforderungen zu vermeiden. FEURER Automotive entwickelt bereits heute zukunftssichere Mehrwegverpackungen, die die neuen Anforderungen erfüllen.

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